Angehörige eines Mannes rufen die Polizei, weil er sich selbst verletzt. Die Polizei kommt, aber nach dem Einsatz stirbt der 38-Jährige. Jetzt wird das Verfahren gegen die Beamten eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein Verfahren gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung bei einem Polizeieinsatz wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Gegenstand des Verfahrens war demnach ein Vorfall im Mai dieses Jahres. Damals war ein 38-Jähriger im Nachgang eines Polizeieinsatzes in Landstuhl (Pfalz) gestorben.
Angehörige des Mannes hatten der Polizei zufolge die Einsatzkräfte gerufen, weil er randalierte und sich selbst Schnittwunden zufügte. Als die Polizisten die Wohnung betraten, griff der Mann sie eigenen Angaben nach an. Die Beamten hätten daher eine Elektroschockpistole (Taser) eingesetzt. Daraufhin habe der Mann das Bewusstsein verloren. Die Polizisten hätten ihn reanimiert, bis der Rettungsdienst kam. Er sei dann im Krankenhaus in Landstuhl gestorben.
Staatsanwaltschaft: Einsatz des Tasers rechtmäßig
Laut Staatsanwaltschaft ist nach den Ermittlungen davon auszugehen, dass der Einsatz des Tasers rechtmäßig war und insoweit kein strafbares Verhalten vorlag. Zudem hätten auch die rechtsmedizinischen Untersuchungen keinen sicheren Anhalt dafür ergeben, dass der Einsatz des Elektroschockers tatsächlich todesursächlich war. In Betracht komme insbesondere auch „eine Todesursächlichkeit der bestehenden Intoxikation des Verstorbenen“, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Was damit genau gemeint ist, wurde nicht weiter ausgeführt.
Nach einem vorläufigen Obduktionsergebnis im Mai war die Einschätzung noch eine andere. Die Behörde ließ damals mitteilen: „Bei Zugrundelegung des derzeit bekannten Sachverhaltes erscheint eine Herzrhythmusstörung, ausgelöst durch einen Stromschock, stark begünstigt durch Betäubungsmittel und Medikamente als wahrscheinlichste Todesursache.“