Zu viel gezahlte Mittel: Corona-Soforthilfen: Land startet neues Rückmeldeverfahren

Ein Gericht hebt im Frühjahr 2023 fehlerhafte Bescheide auf. Jetzt startet das Wirtschaftsministerium das Verfahren neu. Wer zu viel Geld bekommen hat, muss es zurückzahlen. Die Frist läuft.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen das Rückmeldeverfahren neu gestartet. Laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums werden die betroffenen Empfänger der Hilfen aus dem Jahr 2020 jetzt per Mail aufgefordert, Erklärungen abzugeben. Zeit haben die Soforthilfe-Empfänger für diesen Schritt bis zum 26. Februar 2025. Wer sich nicht meldet, muss die Soforthilfen in voller Höhe zurückzahlen. 

Das Land hatte in der ersten Phase der Corona-Pandemie 4,5 Milliarden Euro als Hilfsprogramm an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ausgezahlt. Dabei ging es um akute Liquiditätsengpässe und Zuschüsse zu den laufenden Kosten über einen Zeitraum von drei Monaten. Der Zusammenbruch der Wirtschaft sollte damit verhindert werden. Die Empfänger müssen jetzt nachträglich nachweisen, dass sie den Bedarf auch hatten. Wer bereits einen Schlussbescheid erhalten hat, ist nicht mehr betroffen. 

Gerichtsurteil im Frühjahr 2023

Das OVG in Münster hatte im Frühjahr 2023 entschieden, dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren. Die fehlerhaften Bescheide mehrerer Kläger mussten aufgehoben werden. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Land bei der Vergabe der Soforthilfen unter hohem Zeitdruck missverständliche und widersprüchliche Formulierungen genutzt. Die Angaben in den Anträgen stimmten zumindest kurzzeitig nicht mit den Angaben auf den Informationsseiten des Ministeriums überein. Dies dürfe nicht zum Nachteil der Unternehmer und Selbstständigen gehen, hatten die Richter damals argumentiert. 

Das OVG hatte aber auch betont, dass jedem klar sein müsse, dass zu viel gezahlte Soforthilfen erstattet werden müssen. Das Land dürfe deshalb neue Bescheide erlassen und Mittel zurückfordern.

OVG zur Entscheidung Mitteilung Ministerium