Die Vollstreckung des umstrittenen Todesurteils gegen Djamshid Sharmahd im Iran löst Entsetzen und Ärger aus. Oppositionschef Merz fordert Konsequenzen im Umgang mit Teheran.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) haben die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd im Iran scharf verurteilt. Scholz nannte die Tötung bei X einen Skandal, die Bundesregierung habe sich immer wieder intensiv für die Freilassung Sharmahds eingesetzt. Baerbock teilte mit, die Tötung Sharmahds „zeigt erneut, was für ein menschenverachtendes Regime in Teheran herrscht“. Teheran sei immer wieder unmissverständlich klargemacht worden, „dass die Hinrichtung eines deutschen Staatsangehörigen schwerwiegende Folgen haben wird“.
Irans Justiz hatte Sharmahds Hinrichtung am Montag verkündet. Er war im Frühjahr 2023 in einem umstrittenen Prozess nach Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Angehörige und Menschenrechtler wiesen die Anschuldigungen gegen ihn vehement zurück.
Oppositionschef Friedrich Merz (CDU) forderte, den iranischen Botschafter aus Deutschland auszuweisen. „Die Herabstufung der diplomatischen Beziehungen auf die Geschäftsträgerebene ist angezeigt“, schrieb Merz bei X. Er sprach von einem „scheußlichen Verbrechen“. Merz hatte die politische Patenschaft für Sharmahd übernommen.
Amnesty Deutschland forderte die Bundesregierung auf, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und Haftbefehle gegen alle iranischen Beamten zu erlassen, „die an den an Jamshid Sharmahd verübten Verbrechen beteiligt waren. Sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden!“
Angehörige hatten Bundesregierung kritisiert
Deutschland hatte in der Vergangenheit die Aufhebung des Urteils gegen Sharmahd gefordert. Irans Justiz verweigerte bis zuletzt konsularischen Zugang. Unter anderem Sharmahds Tochter Gazelle warf der Bundesregierung jedoch immer wieder Untätigkeit vor. Andere Europäer waren im Rahmen von Gefangendeals freigekommen.
Kritiker bezeichneten den Prozess gegen Sharmahd als grob unfair – er durfte keinen eigenen Anwalt wählen, und sein Aufenthaltsort blieb bis zuletzt unbekannt. Geständnisse, die im Staatsfernsehen ausgestrahlt wurden, könnten unter Folter erzwungen worden sein. Den Vorsitz im Sharmahd-Prozess hatte Abolghassem Salawati, auch bekannt als „Richter des Todes“, der von den USA und der Europäischen Union mit Sanktionen belegt wurde.
Sharmahd war im Sommer 2020 unter mysteriösen Umständen während einer Reise aus Dubai in den Iran verschleppt worden; mehrere Berichte sprechen von einer Entführung durch den iranischen Geheimdienst. Seitdem saß er in Isolationshaft.