Umstrittene Rodung: Gericht: Bäume dürfen für Gasleitung gerodet werden

Im Rechtsstreit um die Rodung von Bäumen in einem geplanten Neubaugebiet in Freiburg ist nun eine weitere Entscheidung gefallen. Das letzte Wort ist möglicherweise aber immer noch nicht gesprochen.

Nach vielfachem Hin und Her zwischen Umweltschützern und der Stadt Freiburg dürfen in einem künftigen Neubaugebiet vorerst doch Bäume gefällt werden, um eine Gasleitung auf eine andere Trasse zu verlegen. Das Freiburger Verwaltungsgericht (VG) lehnte einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation Nabu ab, mit dem diese die Rodung hatte verhindern wollen. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Nabu dagegen vorgehen, müsste erneut der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entscheiden, wie ein VG-Sprecher sagte. 

Die Stadt Freiburg begrüßte den Beschluss des Gerichts. Es herrsche endlich Rechtsklarheit, um den dringend benötigten Stadtteil Dietenbach voranbringen zu können. Obwohl der Beschluss noch nicht rechtskräftig sei, könne nun mit der Rodung der Bäume seitens der Betreiberin des Gasleitungsnetzes begonnen werden. „Die sofortige Vollziehbarkeit ist wegen der Dringlichkeit der Maßnahme angeordnet“, so eine Stadtsprecherin. 

Die überregionale Gasleitung führt derzeit noch durch den geplanten neuen Stadtteil Dietenbach. Um sie umzuverlegen, sollen früheren Angaben der Stadt Freiburg zufolge Bäume auf einer Fläche von rund 3.000 Quadratmetern gefällt werden. Die Rodung stößt schon lange auf Widerstand; auch Aktivisten besetzten deswegen Bäume. Die vom Nabu vorgeschlagenen Alternativtrasse mit weniger Eingriffen in den Wald würde die Planung der Stadt für das Neubaugebiet jedoch zu stark beeinträchtigen, so nun das VG. 

Der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes war ein längerer juristischer Streit vorangegangen: So hatte das VG zunächst einer Klage des Nabu gegen die sogenannten befristete Waldumwandlungsgenehmigung stattgegeben. Dieser bekam später auch vor dem VGH Recht. Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte daraufhin eine zusätzliche Genehmigung für einen Bereich in dem Neubaugebiet, die aus Sicht des VGH zuvor gefehlt hatte. Die Stadt Freiburg beantragte auf dieser Basis am VG, den Eilantrag des Nabu doch noch abzulehnen – mit Erfolg.

Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum VGH in Mannheim einlegen.