Viereinhalb Jahre Gefängnis oder Bewährungsstrafe? In einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt werden die Richter ihre Entscheidung verkünden.
Im Verfahren gegen einen ehemaligen katholischen Pfarrer vor dem Landgericht Fulda wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt wird heute (10.00 Uhr) das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Verteidigung sprach sich für eine Strafe von höchstens zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Laut Anklage ist der Mann in Dutzenden Fällen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischem Material schuldig. In einigen Chatverläufen habe er Kindern, die auch als solche zu erkennen gewesen seien, kinderpornographisches Material vorgespielt, um so Mädchen und Jungen zu sexuellen Handlungen an sich zu animieren. Auch habe er sich selbst bei sexuellen Handlungen gezeigt. Das dabei entstandene Videomaterial habe er abgespeichert und behalten.
Angeklagter äußert Reue und Scham
Nach Ansicht der Verteidigung bestand nicht die Absicht, dieses Material zu verbreiten. Zudem sei letztlich nicht in allen Fällen geklärt, ob es sich bei den Chatpartnern tatsächlich um Kinder gehandelt habe oder um Erwachsene, die sich als Kinder ausgegeben hätten.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung billigten dem Angeklagten strafmildernd zu, dass er nicht vorbestraft ist und ein Geständnis abgelegt hat. Außerdem nahm er noch vor Beginn des Prozesses auf eigene Kosten eine Verhaltenstherapie auf. In seinem Schlusswort vor dem Urteil hatte der 43-Jährige Reue und Scham über sein Verhalten ausgedrückt.