In einer Psychiatrie im Ammerland wird eine 88-Jährige leblos aufgefunden. Wegen des Verdachts des Totschlags steht nun ein Zimmernachbar der Seniorin vor Gericht.
Vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Verfahren gegen einen Mann begonnen, der in einer Psychiatrie seine 88 Jahre alte Zimmernachbarin getötet haben soll. Da der Mann psychisch erkrankt ist, geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift in dem Sicherungsverfahren von dem Vorwurf des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit aus.
Die Verteidigerin des 40 Jahre alten Mannes beantragte nach der Verlesung der Antragsschrift den Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine öffentliche Verhandlung der Gesundheitsgeschichte ihres Mandanten, könne Folgen für seine Genesung haben, begründete sie ihren Vorschlag. Das Gericht folgte dem Antrag. Ob der Beschuldigte Angaben zum Tatvorwurf machte, blieb daher offen.
Zustand der „wahnhaften Verkennung der Realität“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann Mitte Mai dieses Jahres in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) auf die 88-Jährige losgegangen sein, die an Demenz erkrankt war. In einem Zustand der „wahnhaften Verkennung der Realität“ soll der Mann zunächst versucht haben, der Frau das Genick zu brechen, wie die Staatsanwältin sagte. Danach soll er ihr Mund und Nase zugehalten haben.
Rettungskräfte versuchten die Frau zu reanimieren – ohne Erfolg. Die 88-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft an den Folgen des Sauerstoffmangels. Die Polizei nahm den Mann kurz danach fest. Er ist seitdem in einer Psychiatrie mit besonderen Sicherheitsstandards untergebracht.
Sicherungsverfahren beantragt
Der Vorsitzende Richter wies zum Prozessauftakt auf den Rahmen des sogenannten Sicherungsverfahrens hin. Kann ein Straftäter nicht verurteilt werden, weil er psychisch krank und damit schuldunfähig ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt dafür dann – wie in diesem Fall – statt eines normalen Strafverfahrens ein Sicherungsverfahren. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist, kann es die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen.
Am ersten Prozesstag sollten laut Gericht fünf Zeugen aussagen – darunter auch Ärzte und Pflegepersonal der Klinik. Gegen die Angestellten der Psychiatrie wird nicht ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Urteil könnte Ende November fallen.