Weniger Programme, weniger Sender: Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen nach Willen der 16 Ministerpräsidenten umgebaut werden. Beim Geld aber hört die Einigkeit auf.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Die Länderchefs fassten dazu auf ihrer Jahrestagung in Leipzig einen einstimmigen Beschluss, wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) erklärte. Keine Einigung habe es dagegen auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühren gegeben. Details sollen auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden.
Weniger Sender und Programme bei ARD und ZDF
Im Gespräch waren bei der Rundfunkreform im Vorfeld unter anderem eine Reduzierung der Zahl der Radioprogramme und Spartensender im Fernsehen. So sollten die für Kultur zuständigen Fernsehsender 3sat und Arte verschmolzen werden.
Wie Bovenschulte weiter erklärte, scheiterte die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkbeiträge zum Januar wegen des Widerstands „etlicher Länder“. Geplant war eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat.
Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich geregelt
Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Hinter der Erhöhung steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Doch eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als so gut wie ausgeschlossen. Finden die Länder keine Einigung, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.