Unleserlich, zu klein oder fehlende Hinweise: Marktüberwacher stießen bei Kontrollen ausländischer Reinigungsmittel auf viele Verstöße. In einem Produkt fanden sie einen nicht zulässigen Inhaltsstoff.
Bei Kontrollen von Wasch- und Reinigungsmitteln aus nicht europäischer Herkunft hat das Regierungspräsidium Darmstadt zahlreiche Verstöße festgestellt. Es seien in Südhessen mehr als 60 Mittel kontrolliert und bei der Hälfte auch Proben genommen worden, teilte die Behörde mit. „Bis auf ganz wenige Ausnahmen waren die nachträglich angebrachten Etikette fehlerhaft und wiesen meist mehrere Mängel auf.“ Bei der Nachkennzeichnung der ausländischen Mittel habe es fehlende oder fehlerhafte Gefahrenhinweise gegeben. Etikette seien zu klein oder undeutlich gewesen.
In einem amerikanischen Produkt sei ein in der Europäischen Union nicht zulässiger Inhaltsstoff entdeckt worden. Verbraucher sollten beim Kauf zunächst prüfen, ob die Gefahrenhinweise lesbar sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit zweifelhaft gekennzeichneten Mittel arbeiten, sollten sich an die Vorgesetzten oder den Arbeitsschutz wenden.