Vor einem Jahr ist ein Mann wegen Drogenhandels zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen des neuen Cannabisgesetzes wurde das Urteil aber aufgehoben. Verurteilt bleibt der Mann trotzdem.
Das Landgericht Magdeburg hat ein früheres Urteil gegen einen 30 Jahre alten Drogenhändler abgemildert. Ursprünglich war der Mann im Oktober vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, verhängte das Gericht jetzt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Ihm wurde der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sei von dem Urteil nicht betroffen und bleibe bestehen.
Hintergrund für das neue Urteil ist eine neue Rechtslage. Seit 1. April fällt der Besitz von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern wird nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis behandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil aus Magdeburg wegen der neuen Gesetzeslage teilweise aufgehoben. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.