Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen – und wird von einem Mann mit einem Messer attackiert. Vor Gericht spricht der Tatverdächtige von göttlicher Eingebung. Nun wird das Urteil erwartet.
Im Prozess um den Messerangriff auf eine Vierjährige in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu werden am Dienstag (ab 14.00 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Dem heute 35-jährigen Beschuldigten wird vor dem Landgericht Ravensburg versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann dauerhaft in eine Psychiatrie. Sie hatte einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt.
Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass steht unter Verdacht, die Vierjährige im April mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut Polizei war der Messerangriff unvermittelt. Täter und Opfer kannten sich den Ermittlungen nach nicht. Das Mädchen wurde operiert. Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt gewesen. Der Mann hatte die Tat zu Prozessbeginn Anfang Oktober gestanden. Er habe auf eine göttliche Eingebung hin gehandelt, hatte der Beschuldigte gesagt.
Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.