Ruft die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, um den blockierten Teil des „Sicherheitspakets“ zu retten? Es geht um Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Die Union will da mehr.
Die Bundesregierung hat bislang nicht entschieden, ob sie wegen des im Bundesrat gekippten Teils ihres sogenannten Sicherheitspakets den Vermittlungsausschuss anrufen wird. „Die Bundesregierung hat ein Interesse, dass dieser Kabinettsbeschluss, der gefasst wurde, möglichst schnell auch Gesetz wird und umgesetzt wird und angewendet werden kann“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin, Christiane Hoffmann, in Berlin.
Dazu, wie die Ampel-Regierung mit der Ablehnung im Bundesrat und den damit verbundenen Forderungen der von der Union geführten Landesregierungen nun umgegangen wird, liefen aber noch interne Abstimmungen, hieß es seitens der Regierung.
Bundestag stimmte dem Paket zu, Bundesrat lehnte Teile ab
Der Bundestag hat das von SPD, Grünen und FDP nach dem Messeranschlag von Solingen beschlossene „Sicherheitspaket“ vergangene Woche nach kontroverser Debatte angenommen. Den Teil, der Pläne für den Abgleich biometrischer Daten im Internet durch die Sicherheitsbehörden betrifft, stoppte am Freitag dann aber der Bundesrat.
Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätten der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für maximal drei Tagen treffen müssen.
Union stellt Forderungen
Unionspolitiker sprachen sich für weitergehende Befugnisse für die Sicherheitsbehörden aus und erneuerten in diesem Zusammenhang auch ihre Forderung nach einer neuen, rechtlich unbedenklichen Form der Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen.
Zu dem gescheiterten „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ können Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gremium ist mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt und kann in solchen Fällen nach Lösungen suchen.
Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ die Länderkammer am Freitag passieren.