Der Journalist Arne Semsrott weiß, dass er mit seinem Handeln gegen das Gesetz verstoßen hat. Als Grund nennt er, dass er eine Rechtsfrage zur Pressefreiheit klären will. Wie entscheiden die Richter?
Im Prozess gegen den Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott wird heute das Urteil erwartet. Zunächst (9.30 Uhr) stehen aber noch die Plädoyers der Verteidigung vor dem Landgericht Berlin an. Die Staatsanwaltschaft hat eine Geldstrafe von 2.000 Euro (40 Tagessätze je 50 Euro) beantragt für den Chefredakteur des Internetportals „FragDenStaat“.
Der 36-Jährige hat im Prozess eingeräumt, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München ins Netz gestellt zu haben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Klimagruppe Letzte Generation – im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist. Semsrott geht es nach eigenen Angaben um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage.
Laut Anklage hat der Journalist gegen den Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen. Danach ist eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Verfahren nicht zulässig. Wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfrage im Hinblick auf die Pressefreiheit hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht und nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht erhoben.