Der Journalist Semsrott stellt Beschlüsse eines Gerichts ins Netz – im Wissen, dass das gegen das Gesetz ist. Er will so eine Rechtsfrage zur Pressefreiheit klären. Ein Gericht urteilt milde.
Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott ist nach der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten verwarnt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Chefredakteur des Internetportals „FragDenStaat“ wegen des Straftatbestands der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§353d StGB) schuldig. Die Richter entschieden sich jedoch für eine milde Strafe: Semsrott muss eine Geldstrafe von 1000 Euro (20 Tagessätze je 50 Euro) lediglich in dem Fall zahlen, wenn er innerhalb des nächsten Jahres erneut straffällig wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2000 Euro (40 Tagessätze je 50 Euro) beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Semsrott hatte im Prozess eingeräumt, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München ins Netz gestellt zu haben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Klimagruppe Letzte Generation – im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist. Als Grund nannte der 36-Jährige, es gehe ihm um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Journalist kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.