Die Polizei muss bei ihren Ermittlungen Vorschriften zum Datenschutz beachten. Einige technische Neuerungen dürfen die Ermittler nicht nutzen – doch das soll sich aus Sicht der Innenministerin ändern.
Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Bekämpfung von Kriminalität braucht es aus Sicht von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) neue Regeln. „Derzeit ist es der Polizei nicht erlaubt, mittels KI im Internet öffentlich zugängliche Bilder zu scannen und diese automatisch mit bereits vorhandenen Bildern aus polizeilichen Datenbanken abzugleichen“, sagte sie in einem Interview des Politikjournals „Rundblick“. „Das müssen wir verändern.“
Solche Abgleiche bei der Gesichtserkennung sollten allerdings nur auf der Basis hoher rechtlicher Schwellen gestattet sein, betonte die SPD-Politikerin. Sie wie bisher zu verbieten, schränke die Polizei im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus viel zu stark ein. Deshalb brauche es eine Änderung des Polizeigesetzes.
Behrens: „Datenschutz als Täterschutz missbraucht“
Eine Balance zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und dem Datenschutz ist aus Sicht der Ministerin wichtig. „Derzeit werden aber zu häufig die Daten besser als die Bürgerinnen und Bürger geschützt, in diesen Fällen wird der Datenschutz als Täterschutz missbraucht“, sagte Behrens mit Blick auf bestehende Bundes- und Landesgesetze.
Zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt forderte die Ministerin in dem Gespräch eine bundesweite Regelung zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln. Diese könnten ein wichtiges weiteres Instrument für die Fälle sein, in denen ein gewalttätiger Mann von seiner früheren Partnerin ferngehalten werden muss. Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert eine solche Änderung. Sollte der Bund nicht handeln, will Niedersachsen eine Regelung auf Landesebene finden.