Das Land will den Druck auf den Bund erhöhen und schnellere Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern durchsetzen. Sollte der Antrag im Bundesrat Erfolg haben, müsste Berlin entscheiden.
Baden-Württemberg will die Bewegungsfreiheit von ausreisepflichtigen Ausländern einschränken, wenn diese verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der grün-schwarzen Regierung werde am Freitag im Bundesrat vorgestellt und von der Länderkammer beraten, teilten das Innen- und das Justizministerium in Stuttgart mit. Auch sollten Schwerkriminelle in Ausreisezentren kommen, bis sie freiwillig ausreisen oder abgeschoben werden. Deutsche sollten zudem ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie im Inland an Kampfhandlungen einer Terrororganisation beteiligt sind, es sei denn, sie würden dadurch staatenlos.
Sollte der Bundesrat sich für den Antrag aussprechen, müsste sich die Bundesregierung mit den Forderungen befassen. Die CDU sprach nach der Einigung in Stuttgart von „nicht ganz einfachen Verhandlungen“ mit dem grünen Regierungspartner. Denn vor allem die CDU und auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatten im Land auf eine schärfere Migrationspolitik gedrängt. Widerstand leisteten dagegen die eher linksgerichteten Parteifreunde des Regierungschefs.
Hagel: „Vom Gefängnis direkt in das Ausreisezentrum“
Im Entschließungsantrag spricht sich das Land unter anderem für eine „räumliche Beschränkung des Aufenthalts“ aus, wenn Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig sind. Demnach solle es ihnen dann abgesehen von Ausnahmen nicht mehr erlaubt sein, den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Ein wesentlicher Grund: Der überwiegende Teil der geplanten Abschiebungen scheitere am Nichtantreffen oder Untertauchen der abzuschiebenden Menschen, teilten das Justiz- und das Innenministerium mit.
Laut Ministerien wurden bis zum 30. September in Baden-Württemberg 2.088 Menschen abgeschoben. In mehr als jedem zweiten der 3.502 gescheiterten Abschiebungsversuche waren die vollziehbar Ausreisepflichtigen nicht anzutreffen.
Laut Antrag sollen Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder, die zur Ausreise verpflichtet sind, zudem in Ausreisezentren verlegt werden können, sofern keine Abschiebungsverbote vorlägen. „Sie sollen von dort jederzeit die Möglichkeit haben, in ihr Heimatland zurückzukehren“, heißt es im 16-seitigen Antrag weiter. „Es kann dann bei den Mehrfachtätern vom Gefängnis direkt in das Ausreisezentrum gehen“, kommentierte der baden-württembergische CDU-Partei- und Fraktionschef Manuel Hagel die Forderung.
Gewahrsam für Ausreisepflichtige
Außerdem müsse es möglich sein, Asylbewerber bis zu 48 Stunden vor der Abschiebung in Gewahrsam nehmen zu können, sagte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Bislang ist es nur möglich, Ausländer kurz festzuhalten, um sie an den Flughafen oder an die Grenze zu bringen.
Der Antrag mit dem Titel „Baden-Württemberg plus“ ergänzt nach Angaben von Hagel eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der CDU-Chef sieht in dem Antrag die Chance, bei der Bekämpfung der illegalen Migration „einen Riesenschritt“ voranzukommen.
Auch der oppositionelle FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht in der Initiative eine richtige Richtung. „Man merkt ihr aber an, dass die Grünen im Grunde keine Begrenzung der Migration wollen“, sagte er. Es fehlten etwa Aussagen zu wirksamen Grenzkontrollen mit der Möglichkeit von Zurückweisungen an den Grenzen. „Ohne dieses werden Maßnahmen zur Migrationskontrolle wertlos bleiben“, sagte Rülke.