Eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde soll Erleichterung für die Halter bringen, die auf diese Tiere angewiesen sind. Die Finanzbehörde hat angekündigt, ab wann die Befreiung gilt.
Das Halten von Assistenzhunden ist ab 2025 in Hamburg von der Hundesteuer befreit. Ein Assistenzhund sei ein Tier, das nach einer speziellen Ausbildung in der Lage sei, Menschen mit Behinderungen zu helfen, teilte die Finanzbehörde mit. „Dazu zählen Blindenführ- und Mobilitätassistenzhunde, Signalassistenz- und Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie sogenannte PSB-Assistenzhunde.“ Bisher sehe das Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten dieser Hunde notwendig sei.