Er hat keinen Führerschein, setzt sich dennoch ans Steuer und überfährt auf der Flucht vor einer Kontrolle eine Frau. Wegen Mordes wird ihm der Prozess gemacht. Das Strafmaß könnte hoch ausfallen.
Im Mordprozess um einen jungen Mann, der sich ohne Führerschein ans Steuer setzte und eine Frau totfuhr, wird vor dem Landgericht Baden-Baden das Urteil erwartet. Die Jugendkammer muss dabei am Mittwoch (11.00 Uhr) auch entscheiden, ob sie den zur Tatzeit 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Letzteres hatte die Staatsanwaltschaft beantragt und lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der heute 21-Jährige sei nicht psychisch beeinträchtigt gewesen. Auch sei keine Beeinträchtigung durch Drogen zum Tatzeitpunkt erkennbar gewesen.
Die Verteidigung hingegen hatte auf Jugendstrafrecht und eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren plädiert. Der Angeklagte sei in seiner Entwicklung verzögert, habe aus einer Kurzschlussreaktion heraus gehandelt und zudem deutliche Reue gezeigt. Er habe die Frau nicht töten wollen.
Dem Mann wird unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zur Last gelegt. Vor der verhängnisvollen Fahrt soll er Cannabis konsumiert haben, einen Führerschein besaß er nicht. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, raste er in Panik davon. Er erfasste in Gaggenau (Kreis Rastatt) mit seinem Wagen eine Passantin auf dem Fußgängerweg. Sie starb nach dem Unglück im Januar einen Monat später im Krankenhaus.
Der 21-Jährige, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, hatte die Tat eingeräumt und um Verzeihung gebeten. In seinem letzten Wort hatte er sich erneut entschuldigt.