Verdi und GEW fordern Tarifverhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen an den landeseigenen Kitas. Ob sie dafür auch unbefristet streiken dürfen, muss nun das Landesarbeitsgericht entscheiden.
Im juristischen Streit über unbefristete Streiks an den landeseigenen Kitas will das Landesarbeitsgericht an diesem Freitag über die Berufung der Gewerkschaft Verdi entscheiden. Der Termin sei für 11.00 Uhr angesetzt, teilte das Gericht mit. Die Gewerkschaft wendet sich mit der Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Arbeitsgericht hatte die unbefristeten Arbeitskämpfe untersagt.
Zur Begründung hieß es unter anderem, wegen des laufenden Gehaltstarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der auch Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kitas umfasst, herrsche Friedenspflicht. Bei einer Urabstimmung von Verdi hatten sich fast 92 Prozent der Mitglieder für unbefristete Streiks ausgesprochen.
Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten daraufhin bereits einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas angekündigt, die etwa ein Zehntel aller Kitas in der Stadt ausmachen. Sie wollten so den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und anderen Entlastungen der Beschäftigten zuzustimmen.
Der Senat lehnt solche Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich ab. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin diese nicht im Alleingang führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist.