Polizisten in Hessen müssen alle fünf Jahre ihre Dienststelle wechseln. Diese Vorgabe gilt erst seit Jahresbeginn – und sorgt für Debatten. Was sind die Argumente? Damit befasst sich auch der Landtag.
Der Erlass für einen Wechsel der Dienststelle für hessische Polizisten alle fünf Jahre soll in mehreren Monaten auf den Prüfstand kommen. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden zum Anfang 2024 in Kraft getretenen sogenannten Rotationsbeschluss, noch sei es zu früh, die Erfahrungen damit zu bewerten. „Ich will nach einem Jahr, also Anfang 2025, Bilanz ziehen und dann darüber entscheiden, ob und inwieweit der Erlass bestehen bleibt“, ergänzte der oberste Dienstherr der hessischen Polizistinnen und Polizisten. Der Rotationsbeschluss soll an diesem Donnerstag (10.10.) auf Betreiben der AfD-Opposition auch Thema im Landtag sein.
Die Vorgabe beruht auf den Empfehlungen einer Expertenkommission der vergangenen Wahlperiode zur „Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft“. Innenminister Poseck erklärte, Ziel sei es, die allgemeinen Vorteile des Rotationsprinzips bei Dienststellen „für die gesamte Polizei und die persönliche Entwicklung der Beamten zu nutzen. Dabei wird Rotation nicht als Selbstzweck formuliert. So gibt es Ausnahmen für persönliche Einzelfälle und in hoch spezialisierten Einheiten.“
Kritik von der AfD
Die AfD-Fraktion hatte kürzlich die sofortige Aufhebung des Rotationserlasses verlangt. Er sei ein Ausdruck des Misstrauens mit Blick auf Polizeibeamte. Ein großer Teil der betroffenen Polizisten lehne die Vorgabe zum regelmäßigen Wechseln der Dienststelle ab. Erfahrungswissen und soziale Strukturen gingen sonst verloren. Anscheinend hoffe das Innenministerium, einen Korpsgeist zu verhindern, „wenn man pausenlos das Personal durcheinander rührt“, vermutete die AfD-Abgeordnete Sandra Weegels, selbst einst Polizistin.
Der hessische Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jens Mohrherr, sagte dagegen der dpa: „Die AfD macht hier Populismus pur.“ Der Rotationserlass solle etwa verhindern, dass ein Polizist zu lange in einer Brennpunkt-Dienststelle in Frankfurt mit Drogenproblemen arbeite und abstumpfe. Daher innerhalb dieser Großstadt irgendwann die Dienststelle zu wechseln, sei hinsichtlich der Entfernungen kein Drama. Auch eine Versetzung etwa in ein anderes Themengebiet könne der beruflichen Entwicklung dienen.
GdP will das Thema „gerade ziehen“
Etwas anderes wäre es laut Mohrherr, wenn Beamte quer durch Hessen versetzt würden. Darunter könnte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich leiden. Die GdP sei hier im Dialog mit den Polizeipräsidien und dem Innenministerium. „Wir sind guter Dinge, dass wir das gerade ziehen können“, ergänzte der GdP-Landeschef.