An verschiedenen Berliner Bahnhöfen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände verboten. Dazu zählen Messer.
Das Mitführen von Reizgas, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist bis 3. November an mehreren Berliner Bahnhöfen untersagt. Das teilte die Bundespolizeidirektion Berlin mit. Das Verbot gilt ab sofort täglich in der Zeit von 14.00 bis 4.00 Uhr des Folgetages an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Es endet am Montagmorgen, 4. November, um 4.00 Uhr.
Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung des Verbots. Die Zahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich der Polizei zufolge seit Jahren auf hohem Niveau. Weil die Gewaltintensität zugenommen habe, habe die Bundespolizeidirektion Berlin die temporäre Ordnungsverfügung erlassen.
Dadurch sollen unter anderem Reisende, Nutzer des Bahnhofs und Einsatzkräfte geschützt werden. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Vergleichbare Maßnahmen hat es bereits mehrfach auch an anderen Berliner Bahnhöfen gegeben, zuletzt im Juni und Juli.