Das Arbeitsgericht hat einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaft will das nicht akzeptieren und setzt nun auf die Berufungsverhandlung der nächsthöheren Instanz.
Im juristischen Streit um den geplanten unbefristeten Streik in kommunalen Berliner Kitas hat die Gewerkschaft Verdi nach eigenen Angaben nun alle notwendigen Schriftstücke beim Landesarbeitsgericht abgegeben. Zwei Tage nach der formalen Berufung gegen das von der Vorinstanz angeordnete Streikverbot sei nun auch die schriftliche Stellungnahme zur Begründung eingereicht worden, teilte Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann mit. Sie rechne damit, dass das Landesarbeitsgericht in der kommenden Woche über die Berufung verhandele.
Das Arbeitsgericht Berlin als Vorinstanz hatte vor einer Woche einen unbefristeten Kita-Streik untersagt und damit einem Antrag des Senats stattgegeben. Zur Begründung hieß es unter anderem, wegen des laufenden Gehaltstarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der auch Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kitas umfasst, herrsche Friedenspflicht.
Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten ursprünglich bereits ab Anfang dieser Woche einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas angekündigt, die etwa ein Zehntel aller Kitas in der Stadt ausmachen. Sie wollen so den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und anderen Entlastungen der Beschäftigten zuzustimmen.
Der Senat lehnt solche Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich ab. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin diese nicht im Alleingang führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist. Dort drohe bei einem Berliner Sonderweg der Rausschmiss.