Ein siebenjähriger Junge wird aus einem Wagen geschleudert und tödlich verletzt, der Fahrer hat rund zwei Promille Alkohol intus. Nun wird er vom Landgericht verurteilt.
Im Prozess um einen Autounfall in Frankfurt mit einem getöteten Kind ist der Fahrer zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. „Es ist ein besonderes Verfahren“, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer im Frankfurter Landgericht. Bei dem Unglück im Juni 2023 war ein siebenjähriger Junge aus dem Auto geschleudert, von der Dachkante getroffen und tödlich verletzt worden. In dem Wagen saß auch sein elfjähriger Halbbruder, dessen Vater das Auto steuerte. Beide überlebten schwer verletzt.
Der alkoholkranke Mann hatte rund zwei Promille Alkohol intus und die Kinder wohl gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters des Siebenjährigen mitgenommen, in dessen Haushalt die beiden gemeinsam mit ihrer Mutter lebten. Daher war der heute 56-Jährige zunächst auch wegen der Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge angeklagt gewesen, dieser Vorwurf bestätigte sich im Laufe der Beweisaufnahme laut Angaben des Richters jedoch nicht. Verurteilt wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und betrunkenen Autofahrens.
Unfall bei Tempo 30
Weder die beiden Jungs noch der Angeklagte sollen bei der Fahrt durch Frankfurt angeschnallt gewesen sein. Dass der Wagen an dem Samstagnachmittag bei schönstem Wetter mit ungefähr Tempo 30 von der geraden Straße genau an der Stelle abkam, wo ein Baum stand, sei „auch Schicksal gewesen, das einfach passiert“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Wagen war gegen den Baum geprallt und hatte sich überschlagen. Zu den möglichen Gründen des Unfalls sagte der Vorsitzende Richter nichts.
Zeugen hatten in dem Prozess angegeben, die Kinder seien während der Fahrt in dem Auto herumgeturnt und hätten etwa oben aus dem Dach herausgeschaut. Unter anderem seine Sorglosigkeit habe zu dem Unfall geführt, sagte eine Staatsanwältin. In dem Auto sei es lustig zugegangen, der Angeklagte sei dann von dem Tumult überfordert gewesen. Als dann auch noch das Handy geklingelt und er telefoniert habe, sei der Unfall passiert.
Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses als Ursache in den Raum gestellt, einer der beiden Jungs habe ihm ins Lenkrad gegriffen.
Die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, der Rechtsanwalt des Angeklagten plädierte für eine Haftdauer von zwei Jahren und vier Monaten. Der Anwalt der Eltern des getöteten Jungen sprach von „einer schrecklichen Tragödie“, ein konkretes Strafmaß stellte er nicht.