Mehr als 1,1 Milliarden Euro an Corona-Hilfen wurden allein in Sachsen-Anhalt ausgezahlt. Diese Woche endete die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen. Viele Fälle landeten schon vor Gericht.
In Sachsen-Anhalt sind mehr als 52 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückgefordert oder freiwillig zurückgezahlt worden. Wie die Investitionsbank (IB) auf Anfrage mitteilte, wurden in mehr als 8.100 Fällen Rückforderungen gestellt, in rund 2.700 Fällen habe es freiwillige Rückzahlungen gegeben. Das entspricht rund 14 Prozent der Bewilligungen. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt über die verschiedenen Unterstützungsprogramme knapp 75.000 Bewilligungen von Corona-Hilfen ausgesprochen. Dabei seien rund 1,1 Milliarden Euro ausgezahlt worden.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige bei erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Dazu zählen Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen. Bundesweit wurden mehr als 63 Milliarden Euro ausgezahlt. Anfang der Woche endete die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen beantragt hatten.
Ermittlungen wegen Subventionsbetrag in Hunderten Fällen
Bei den Corona-Soforthilfen prüft die Investitionsbank nach eigenen Angaben stichprobenartig und anlassbezogen die Verwendung der Mittel. In zahlreichen Fällen sei es auch zu mutmaßlichem Subventionsbetrug gekommen. Allein die IB hat nach eigenen Angaben rund 1.000 Fälle zur Anzeige gebracht. Insgesamt sind der Investitionsbank etwa 1.900 Ermittlungsverfahren bekannt.
Weil die ursprünglichen Anträge auf die Hilfen auf Basis von Schätzwerten eingereicht wurden, komme es im Rahmen der Prüfungen aber nicht nur zu Fällen, in denen Gelder von den Unternehmen zurückgefordert worden seien. Es gebe auch Fälle, in denen Nachzahlungen gewährt worden seien, sagte eine Sprecherin der Investitionsbank.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte kürzlich mit, dass in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen entweder Nachzahlungen gewährt oder die vorläufigen Bewilligungen bestätigt worden seien. In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolge eine Rückforderung von Geld.