Ein mutmaßliches Mitglied der Hisbollah steht bald vor Gericht in Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem Kriegsverbrechen in Syrien vor.
Ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz Hisbollah muss sich ab dem 15. Oktober in einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Dem 32 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Syrer war im vergangenen Dezember in Baden-Württemberg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Mann soll Anführer einer bewaffneten schiitischen Gruppierung gewesen sein, die sich der auf Seiten des syrischen Regimes kämpfenden Hisbollah angeschlossen habe. Ziel dieser Miliz sei die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der vom Assad-Regime kontrollierten Stadt Busra Al Sham gewesen.
Der Beschuldigte soll den Angaben zufolge zwischen 2012 und 2014 mit anderen Mitgliedern gewaltsam die Häuser von Zivilisten überfallen, zahlreiche Gegenstände gestohlen und in einem Fall befohlen haben, ein Haus in Brand zu setzen. Die Hausbewohner seien während des Vorfalls misshandelt worden, ein Gruppenmitglied habe einen Menschen erschossen. Zudem habe der Beschuldigte 2013 mit anderen Mitgliedern drei Zivilisten festgenommen, geschlagen und dem Geheimdienst übergeben. Im Gefängnis seien die drei Opfer von Gefängniswärtern massiv misshandelt worden.
In Syrien hatte es 2011 wie in anderen Teilen der arabischen Welt massenhaft Proteste gegen die Regierung gegeben. Sicherheitskräfte schlugen die Proteste gewaltsam nieder. Daraus entwickelte sich ein jahrelanger Bürgerkrieg. Im faktisch geteilten Land kontrolliert die Regierung von Präsident Baschar al-Assad, die Russland und den Iran zu ihren wichtigsten Verbündeten zählt, etwa zwei Drittel des Landes. Im Land sind zudem etwa 900 US-Soldaten stationiert.
Der 32-Jahre alte Angeklagte sitzt seit dem 12. Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Bisher sind insgesamt 30 Verhandlungstermine bis Ende Februar 2025 bestimmt.