Neuberechnung: Neue Grundsteuer verunsichert Firmen – IHK warnt vor Anstieg

Laut IHK hat bisher kaum eine Kommune in Niedersachsen die neuen Grundsteuersätze für 2025 veröffentlicht. Die Kammer fordert daher mehr Transparenz.

Die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) warnt vor Unsicherheiten und drohenden Mehrbelastungen durch Grundsteuerreform zum Jahreswechsel. Bisher könne fast keine Kommune endgültige Steuersätze für 2025 nennen, teilte die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) mit. Das habe eine Umfrage der Kammer unter Städten und Gemeinden gezeigt. 

„Im Ergebnis können aktuell“, drei Monate vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform, „die Hebesätze für das Jahr 2025 in den allermeisten Gemeinden noch nicht benannt werden“, kritisierte IHKN-Präsident Matthias Kohlmann. Das sorge für Unsicherheit in den Betrieben. Hier müsse nun schnell für Transparenz gesorgt werden. Die IHK schlägt vor, nach dem Vorbild anderer Bundesländer ein zentrales Internetportal einzurichten, auf dem die neuen Hebesätze veröffentlicht werden.

IHK befürchtet Steuererhöhung

Zugleich warnte Kohlmann davor, die Reform, die eigentlich aufkommensneutral sein sollte, könnte zum Kostentreiber für Unternehmen und Bürger werden. „Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist eindeutig und lässt befürchten, dass das vonseiten der Regierung formulierte Ziel einer aufkommensneutralen Reform verfehlt wird.“ Laut IHKN hatten 2023 und 2024 jeweils mehr als 20 Prozent der Kommunen in Niedersachsen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B erhöht. 

Den landesweit höchsten Hebesatz hat laut IHK die Gemeinde Neukamperfehn (Landkreis Leer) mit 949 Prozent, den niedrigsten die Gemeinde Gorleben (Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit 250 Prozent. Die Grundsteuer B, die für private und gewerbliche Grundstücke gilt, wird den Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Forderungen können aber an etwaige Mieter oder Pächter weitergegeben werden.

Urteil zwingt zu Neuregelung

Der Bund musste die Grundsteuererhebung auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts neu regeln. Bislang berechneten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage zum Teil jahrzehntealter Daten. Von Januar an greift für die Berechnung ein neues Verfahren. Insgesamt soll das Aufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht steigen. Ob im Einzelfall mehr oder weniger Geld fällig wird, kann aber von Eigentümer zu Eigentümer variieren.