„Sie können ihn abstellen“ – eine Frau soll versucht haben, das Beatmungsgerät ihres Ex-Mannes abstellen zu lassen. Der Arzt folgte dem Wunsch nicht. Nun gibt es ein Urteil.
Das Landgericht Hechingen hat eine Frau vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag freigesprochen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Weil sie versucht haben soll, die Beatmungsmaschine ihres Ex-Mannes abschalten zu lassen, war die Frau aus dem Landkreis Sigmaringen angeklagt worden.
„Sie können ihn abstellen“ – das soll die Beschuldigte dem Arzt ihres Ex-Partners am Telefon gesagt haben, so die Anklagebehörde. Der Mediziner hatte sich laut Staatsanwaltschaft gegen das Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahme entschieden. Der Mann war nach einem Unfall in einer Tübinger Klinik in ein künstliches Koma versetzt worden. Er ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Angaben zum Alter der Beteiligten machte die Staatsanwaltschaft aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht.
Während die Verteidigung einen Freispruch beantragt hatte, plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.