Der VfB Stuttgart erwirkt eine Einstellung des Verfahrens wegen zweier Zaunfahnen. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle begrüßt das Urteil.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat ein Verfahren gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart nach einer mündlichen Verhandlung eingestellt. Ermittelt wurde wegen eines Vorfalls im Spiel der Schwaben beim VfL Bochum am 20. Januar. Damals war die zweite Halbzeit mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen worden. Als Grund war angeführt worden, dass eine Öffnung der Fluchttore wegen zweier Zaunfahnen im VfB-Block nicht möglich gewesen sei.
„Im Rahmen der Beweisaufnahme ergab sich, dass das Verschulden der Zuschauer des VfB geringfügiger war als ursprünglich angenommen. Daher war es geboten, das Verfahren gegen Auflage einzustellen“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Die Einstellung erfolgte gegen die Auflage der Zahlung eines Betrages in Höhe von 20.000 Euro bis zum 15. Oktober an die Sami Khedira Stiftung.
Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle sagte: „Uns war wichtig festzustellen, dass es kein Fehlverhalten unserer Fans gab, für die wir uns mit Überzeugung eingesetzt haben. Somit ist dies eine Entscheidung des Sportgerichts, der wir nun zustimmen können.“