Immobilien: Landau sieht Fortschritte im Kampf gegen Wohnungsleerstand

Wohnungen sind auch in Rheinland-Pfalz ein knappes Gut. Kommunen sehen längere Leerstände daher als problematisch. Einige versuchen, mit Strafen dagegen vorzugehen – wie die Universitätsstadt Landau.

Ein Dreivierteljahr nach Inkrafttreten einer Satzung gegen unerwünschten Leerstand in Landau haben mehr als 95 Prozent der Angeschriebenen auf eine Anfrage der Stadt reagiert. Das sei bei mehr als 20.000 aufgeforderten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer ein guter Wert, teilte eine Sprecherin der Verwaltung auf Anfrage mit. „In intensiven Gesprächen hat sich herausgestellt, dass die Gründe für Leerstände vielschichtig sind – und die Bereitschaft, diese Leerstände zu beheben, unterschiedlich.“

Trotz mehrfacher Aufforderung hätten sich rund 650 Angeschriebene nicht zurückgemeldet, obwohl sie dazu verpflichtet seien, betonte die Sprecherin. „All diese Fälle werden nun per kostenpflichtiger Verfügung aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Sollte keine Reaktion erfolgen, wird die Verwaltung mit Zwangsgeldern die Auskunftspflicht durchsetzen.“

Froh über „gesellschaftliche Sensibilisierung“

Mit der sogenannten Zweckentfremdungsverbotssatzung möchte die Universitätsstadt gezielt gegen Leerstand vorgehen. Die Vorschrift ist seit Jahresbeginn in Kraft. Eigentümer, die ihre Wohnung in Landau länger als sechs Monate leer stehen lassen und nicht vermieten, sollen Strafe zahlen. Ähnliche Satzungen gibt es etwa in Stuttgart und München und auch in Mainz, Trier und Speyer. Zu Jahresbeginn hatte Oberbürgermeister Geißler (CDU) gesagt, er gehe in Landau aktuell von 500 bis 1.000 leerstehenden Wohnungen aus.

Für konkrete Zahlen sei es zu früh, meinte die Sprecherin. „Wir sind dabei, die Liste der Rückmeldungen abzuarbeiten.“ Unabhängig davon sei aber „Bewegung in das Thema“ gekommen. „Allein die Tatsache, dass in Landau über Leerstände diskutiert und gesprochen wird, werten wir als Erfolg. Weil eine gesellschaftliche Sensibilisierung erfolgt ist.“

Notfalls Verfahren einleiten

Es gebe Eigentümerinnen und Eigentümer, die für Beratung dankbar seien. „Bei ihnen sind wir zuversichtlich, Lösungen zu finden, um die Leerstände auf absehbare Zeit zu beheben.“ Es gebe aber auch Fälle, bei denen der Leerstand nicht ohne Weiteres und nicht kurzfristig zu beheben sei. „Das war zu erwarten“, erklärte sie, „wird von uns aber nicht als Misserfolg gewertet. Sondern als Chance, im Gespräch zu bleiben, die Fälle zu kennen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.“

Leider gebe es auch Fälle, in denen Menschen weniger auskunftsfreudig seien und bisherige Beratungsangebote nicht annehmen würden. „Hier werden wir Verfahren einleiten und Verfügungen erlassen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, an der Beseitigung von Leerständen mitzuwirken.“ Ziel sei eine vollständige Datenlage. „Wir wollen in die Beratung und gegebenenfalls Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer kommen, um letztlich Wohnraum in der Stadt zur Verfügung zu stellen.