Ein fälschlicherweise als gescheitert angesehener Befruchtungsversuch einer Stute löst einen Rechtsstreit aus. Wem gehört das Fohlen?
Das Landgericht Aurich hat die Klage eines Mannes über die Besitzverhältnisse eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Fohlens abgewiesen. Der Kläger habe seine Stute künstlich besamen lassen wollen, teilte das Gericht mit. Das Fohlen sollte jedoch von einer Leihstute ausgetragen werden, die ihm von den Besitzern zur Verfügung gestellt wurde. Dazu wurde eine befruchtete Eizelle von der Stute des Klägers in die Leihstute übertragen. Bei einer Untersuchung habe jedoch ein Tierarzt festgestellt, dass der Embryonentransfer gescheitert sei, so das Gericht. Deswegen gab der Mann die Leihstute wieder an ihre Besitzer zurück.
Diese verkauften das Pferd an eine Frau, die überraschend feststellte, dass das Tier nun doch trächtig war und ein Fohlen zur Welt brachte. Der Kläger habe davon erfahren und sei überzeugt gewesen, dass das Fohlen ihm gehöre, da es genetisch von seiner Stute abstamme. Das Landgericht Aurich wies seine Klage mit der Begründung ab, dass die Frau die neue Eigentümerin der schwangeren Stute und damit auch des Fohlens sei.
Auch eine Berufung des Mannes scheiterte. Zwar sei der Mann zunächst der Eigentümer des Embryos gewesen, durch das Einpflanzen in die Leihstute sei der Embryo jedoch untrennbar mit dieser verbunden worden, hieß es in der Begründung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Auf die genetische Abstammung des Tieres komme es dabei nicht an.