Insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität sind Einschüchterungsversuche gegenüber Zeugen oder Juristen kein Einzelfall. Berlin unternimmt deswegen im Bundesrat einen Vorstoß.
Der Berliner Senat will im Kampf gegen organisierte Kriminalität Zeugen und Justizbeschäftigte besser schützen und unternimmt dafür im Bundesrat einen Vorstoß. Mit der Gesetzesinitiative soll der Tatbestand der Nötigung im Strafgesetzbuch erweitert werden. Die schwarz-rote Koalition sieht darin ein „klares gesetzgeberisches Signal“ zum Schutz von Zeugen, Juristen, Justizpersonal sowie Gerichtsvollziehern oder Dolmetschern.
Hintergrund ist, dass es auch in Berlin immer wieder vorkommt, dass Zeugen von Straftaten unter Druck gesetzt werden. So sollen belastende Informationen gar nicht erst ans Licht kommen – oder aber im Prozess die Aufklärung einer Tat verhindert werden. Häufig gebe es dabei einen Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, sagte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU).
Badenberg: Jeder Angriff ist ein Angriff auf das Justizsystem
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass Verfahrensbeteiligte aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität bedroht werden“, sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur. „Denn jeder Angriff auf Zeugen und Gerichtspersonen ist ein Angriff auf das gesamte Justizsystem. Also auf den Kern unseres Staates.“
Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts zur Einschüchterung von Zeugen, Amtsträgern oder Sachverständigen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gab es bundesweit insgesamt 20 reale Fälle von 2019 bis 2022. Berlins Justizsenatorin geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus.
Badenberg schätzt die Erfolgschancen der Bundesratsinitiative als gut ein. Sie habe das Thema bereits am Rande der jüngsten Justizministerkonferenz angesprochen und positive Signale bekommen.