Das Land hat im Sommer eine neue Vorschrift zur Genehmigung von Windkraftanlagen in Kraft gesetzt. Laut den obersten NRW-Verwaltungsrichtern aber gibt es damit ein Problem.
Im Streit um die Genehmigung von neuen Windenergieanlagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren dem Land rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist eine neue Vorschrift zur Genehmigung von Windkraftanlagen und zur Aussetzung von Verfahren nach Landesrecht.
Der Kläger will eine Anlage im Kreis Soest bauen und hat im September 2023 einen Antrag gestellt. Seit Juni 2024 gilt eine neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz. Demnach dürfen Genehmigungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt werden, falls die Anlage nicht in einem Bereich liegt, in dem laut Regionalplanentwurf Anlagen bevorzugt zugelassen werden sollen. Der Kreis Soest setzte das Genehmigungsverfahren bis zum Juli 2025 aus.
Zu Unrecht, wie das OVG jetzt vorläufig entschieden hat. Die Aussetzungsvorschrift nach Landesrecht sei offensichtlich rechtswidrig, weil sie gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße, so das OVG. Allerdings sei das im Fall des Klägers auch unerheblich, weil die Voraussetzung für die Aussetzung offenkundig nicht vorliege. Die zur Genehmigung gestellte Einzelanlage erschwere das Regionalplanverfahren nicht und mache es auch nicht unmöglich, begründete der 22. Senat seine Entscheidung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, wie das Gericht in Münster mitteilte (Az.: 22 B 727/24.AK).
Beim OVG sind noch 17 weitere Eilverfahren zu 50 Windkraftanlagen im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg und Detmold anhängig, bei denen es um die Aussetzungsvorschrift nach Landesrecht geht.
Mitteilung OVG