Sieht aus wie ein normales buntes Gummibärchen, enthält aber Cannabinoide: Behörden fallen immer häufiger solche nicht für Kinder geeignete, aber leicht damit zu verwechselnde Produkte auf.
In Süßwaren sind nach EU-weiten Analysen immer häufiger Cannabinoide enthalten. Betroffen sind vermehrt Produkte, die geeignet sind, von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt zu werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte. Dazu zählen demnach Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse.
Schnellmeldungen zu 20 solchen verwechselbaren Produkten seien im vergangenen Jahr über das europäische Warnsystem RASFF ausgetauscht worden. Neben Cannabidiol (CBD) enthielten einige Produkte dem BVL zufolge das psychoaktive Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist. CBD-Erzeugnisse wiederum dürfen nicht verkauft werden, da bisher keine Zulassung von Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel erfolgt ist.
Höchststand erreicht
Der Anteil von Meldungen zu Produkten mit Cannabinoiden verdoppelte sich prozentual von drei Prozent im Jahr 2022 auf sechs Prozent im vergangenen Jahr, wie es vom Bundesamt hieß. Insgesamt gab es demnach knapp 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien von Behörden der 31 angeschlossenen Staaten. „Dies ist ein neuer Höchststand“, hieß es.
Fast jede achte Meldung (592) wurde dem BVL zufolge von deutschen Behörden übermittelt. Bei jeder fünften Meldung war Deutschland als Empfänger der zu beanstandenden Ware angegeben, überwiegend waren Lebensmittel betroffen.
Zu den häufigsten Warngründen in der RASFF-Erfassung zählten wie in den Vorjahren Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen.