Es geht unter anderem um Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Der Angeklagte verweigert jede Zusammenarbeit – sogar mit seinem Verteidiger.
Der Vater des Hanauer Attentäters steht wegen Volksverhetzung, Beleidigung und einer Reihe weiterer Vorwürfe vor Gericht. In dem Prozess am Hanauer Amtsgericht werden neun verschiedene Strafverfahren zusammengefasst. Ihm wird unter anderem auch die Missachtung von Näherungsverboten zu Angehörigen der Anschlagsopfer, Hausfriedensbruch, falsche Verdächtigung und Nötigung vorgeworfen.
Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
Angeklagter legt sich auf den Boden
Wie bereits vor zwei Wochen, als der Prozess ursprünglich beginnen sollte, war der Angeklagte nicht erschienen. Er wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt. Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte zunächst eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragt, da die Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten überprüft werden müsse. Dann bat er um seine Entpflichtung als Verteidiger, da sein Mandant jeglichen Kontakt mit ihm abgebrochen habe. Beides lehnte die Strafrichterin ab.
Der Mann war bereits in zwei früheren Verfahren vom Amts- und Landgericht Hanau wegen Beleidigung rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Gegen die bereits erlassenen Strafbefehle hatte der Angeklagte Einspruch erhoben. Für das Verfahren hat das Amtsgericht Hanau noch drei weitere Verhandlungstage bis Oktober vorgesehen.