Extremismus: Bewährungsstrafen nach antisemitischem Vorfall bestätigt

Mehrere Menschen sollen 2020 bei einer Feier der Burschenschaft Normannia in Heidelberg einen Mann mit Gürteln geschlagen und antisemitisch beleidigt haben. Nun fällt das Landgericht sein Urteil.

 

Nach einem antisemitischen Vorfall bei der Burschenschaft Normannia im Jahr 2020 hat das Landgericht Heidelberg die Berufungen gegen die Verurteilung von zwei jungen Männern verworfen. Die 24- und 25-Jährigen waren in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung vom Amtsgericht Heidelberg schuldig gesprochen worden. 

Die Haftstrafen von acht Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der 25-Jährige war früher Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen. Das Landgericht ließ die Revision zum Oberlandesgericht Karlsruhe zu.

Im August 2020 hatte ein damals 25 Jahre alter Mann eine Party mit etwa 30 Feiernden im Haus der Normannia besucht. Dort soll er malträtiert worden sein. Er sei mit Gürteln geschlagen, mit Münzen beworfen und antisemitisch beleidigt worden, so die Staatsanwaltschaft zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Opfer berichtete zuvor von seinen jüdischen Vorfahren

Das Opfer, das damals selbst einer anderen Burschenschaft in Heidelberg angehörte, wurde dabei laut späterem Urteil verletzt und zudem als „Judensau“ und „Drecksjude“ beschimpft. Der Mann hatte den Angaben der Anklagebehörde zufolge zuvor berichtet, er habe jüdische Vorfahren. Nach seiner Misshandlung hatte er Anzeige erstattet.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte im Dezember 2022 drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich legten alle drei Verurteilten Berufung ein, einer der Männer nahm seine Berufung allerdings kurz vor Prozessauftakt vor dem Landgericht zurück. 

Der Düsseldorfer Landtag reagierte nach dem Urteil des Amtsgerichts im Dezember 2022 und erlegte dem damaligen Beschäftigten des AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Hauses auf. Vor jedem Zutritt sollte eine Personenkontrolle erfolgen.