Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehrt sich gegen den Bau eines Zauns um den Görlitzer Park. Doch eine Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung ist gescheitert.
Nach einer erneuten juristischen Niederlage im Streit um den geplanten Zaun am Görlitzer Park berät der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das weitere Vorgehen. Bei der Bezirksamtssitzung am nächsten Dienstag soll entschieden werden, ob die Klage gegen die Pläne des Senats vor dem Verwaltungsgericht Berlin weiter verfolgt wird, wie eine Sprecherin sagte. Im Eilverfahren hatte der von den Grünen geführte Bezirk keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag eine Beschwerde des Bezirksamts gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Das Gericht hatte im Juli im Eilverfahren „kein Abwehrrecht“ des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr.
Bezirksbürgermeisterin Herrmann drängt weiter auf Alternative
Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann reagierte enttäuscht und drängte erneut auf eine politische Lösung. „Nur weil etwas rechtlich möglich ist, ist es nicht gleich politisch richtig“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Ich setze auf die Vernunft, vom stark umstrittenen Zaunbau Abstand zu nehmen“, so Herrmann.
Von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hieß es jedoch, die bauvorbereitenden Maßnahmen würden nun weitergehen. Mit dem Baubeginn für den Zaun rechnet Sprecherin Petra Nelken im kommenden Frühjahr.
Senat plant Eingangstore und nächtliche Schließung
Der Senat will mit Eingangstoren und einer nächtlichen Schließung des Parks Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen eindämmen. Die Kosten dafür werden auf etwa 1,2 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen 900.000 Euro für eine neue Beleuchtung und jährlich mindestens 800.000 Euro für Personal, das die nächtliche Schließung umsetzt. Umgesetzt wird das Projekt von der landeseigenen Grün Berlin GmbH.
Mit dem Eilverfahren vor Gericht wollte Friedrichshain-Kreuzberg verhindern, dass der Senat Fakten schafft. Zugleich sollten im Hauptsacheverfahren auch grundsätzlichere Fragen zu den Rechten der Bezirke geklärt werden. Derzeit ist offen, ob es dazu kommt.