Zu ihrem Schutz werden Gerichtsvollzieher in NRW jetzt auch mit Pfefferspray ausgestattet. Das Land hat die Geräte beschafft, jeder Abnehmer wird vorher geschult.
Die Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen werden nach Schutzwesten nun auch mit Pfefferspray ausgerüstet. Dafür seien 900 sogenannte Reizstoffsprühgeräte angeschafft worden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums auf dpa-Anfrage.
Normalerweise braucht man für Pfefferspray – wenn es nicht als Tierabwehrspray verkauft wird – laut Gesetz einen Kleinen Waffenschein. Das ist nach Angaben des Ministeriums bei den Gerichtsvollziehern nicht nötig, weil sie dienstlich mit dem Spray unterwegs sind.
Die Gerichtsvollzieher bekommen die Abwehrwaffe erst übergeben, wenn sie zuvor eine Schulung gemacht haben. Diese „soll im Abstand von längstens drei Jahren wiederholt werden, um die sichere Anwendung des Reizstoffsprühgerätes aufzufrischen beziehungsweise zu vertiefen“, so der Sprecher.
Im vergangenen Jahr hatte man bereits mit der Verteilung von 750 Schutzwesten für Gerichtsvollzieher begonnen. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte damals betont, dass es keine Tragepflicht dafür gebe. Das ist beim Pfefferspray laut Ministerium genauso.