Kurz vor Ablauf der Frist fehlen in Bayern noch rund 70.000 Abrechnungen zu Corona-Hilfen des Bundes von Unternehmen. Wer bis Monatsende nicht liefert, muss zurückzahlen.
Kurz vor Fristende am 30. September fehlen im Bayern noch immer etwa 70.000 Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen des Bundes. Bis zum 17. September waren bei der IHK für München und Oberbayern als zuständiger Stelle erst 211.345 Schlussabrechnungen eingegangen, wie sie auf Nachfrage mitteilt. Erwartet werden aber 281.590 Abrechnungen.
„Es werden zwar tagtäglich spürbar mehr Schlussabrechnungen eingereicht, aber es ist noch Luft nach oben, und es bleibt leider nicht mehr viel Zeit“, heißt es von der IHK. Und wer bis Fristende keine Schlussabrechnung einreiche, müsse nach den Förderrichtlinien des Bundes die komplette Summe samt Zinsen zurückzahlen.
Die Schlussabrechnungen sind die zweite Stufe des Verfahrens, wie die IHK erklärt. In der ersten Stufe seien die Anträge auf Basis prognostizierter Umsatzzahlen eingereicht und die Hilfen ausbezahlt worden. In der zweiten Stufe müssten die Antragssteller nun ihre tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche vorlegen. Je nachdem könne es zu Nachzahlungen, Rückzahlungen oder Bestätigungen der Hilfen kommen.
Mehr als jeder Dritte bekam zusätzliches Geld
Final bearbeitet sind bisher rund 75.000 Schlussabrechnungen, von denen knapp 95 Prozent bewilligt wurden. In 24,5 Prozent mussten die Antragsteller Geld zurückzahlen. In 37,5 Prozent wurden die Zahlungen bestätigt und in 38 Prozent der Fälle gab es Nachzahlungen.
Es gebe verschiedene Möglichkeiten, warum Anträge fehlten, heißt es von der IHK. „Wir gehen natürlich in der Schlussphase davon aus, dass viele prüfende Dritte in den kommenden Tagen ihre Schlussabrechnungen noch einreichen.“ Dann gebe es Fälle, in denen Firmen inzwischen nicht mehr existierten oder Fälle, in denen der prüfende Dritte nicht mehr für den Mandanten tätig sei.
Um wie viel Geld es bei den 70.000 noch fehlenden Schlussabrechnungen genau geht, ist für die IHK nicht einsehbar. Voraussichtlich gehe es aber eher um kleinere Beträge, heißt es. Anträge auf hohe Fördersummen seien in der Regel über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder große Steuerbüros eingereicht worden, die dann in aller Regel auch die Schlussabrechnung machen.