Lange beschäftigt der Tod einer Lehrerin die Justiz. Nun endet der Prozess vor dem Landgericht. Das Urteil sieht für die beiden Angeklagten Höchststrafen vor. Doch es gibt einen Unterschied.
Nach dem Autobahn-Mord an einer Lehrerin sind die beiden Angeklagten jeweils zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Bei dem ehemaligen Partner der Getöteten sei außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht in Potsdam. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus. Den zwei deutschen Männern wird zudem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen. Das Mord-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 bei Brück südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt wurden ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad. Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und erschossen wurde.
Schulfreund bei Urteilsverkündung sichtlich mitgenommen
Das Urteil nahmen die beiden Angeklagten zunächst äußerlich gelassen auf. Der frühere Partner der Getöteten folgte der Urteilsbegründung aufmerksam und machte sich – wie schon an den vorherigen Verhandlungstagen – schriftlich Notizen. Seinem Schulfreund ging das Urteil dann doch sichtbar nahe. In sich zusammengesackt blickte der 43-Jährige minutenlang fassungslos zu Boden. Trotz Sonnenbrille konnte man an seinen Gesichtszügen erkennen, dass er mit den Tränen kämpfte.
Diese Haltung änderte sich im Laufe der Urteilsbegründung: Er belegte die Ausführungen des Richters mitunter leise, aber hörbar mit Kommentaren. „Schwachsinn“, „Habe ich nie gesagt, nie“ oder „Ich stand da, du Pfeife“, sagte er in Richtung des Richters. Er schüttelte immer wieder den Kopf.
Die Getötete und ihr Ex-Partner hatten sich vor etwa vier Jahren über eine Dating-App kennengelernt. Kurz darauf wurde die Frau schwanger. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes zerbrach die Beziehung der beiden. Es kam zu Spannungen und letztlich zu einem Sorgerechtsstreit.
Erste Drohungen nach Verbrühung des Kindes
In einem Vorfall sah die Kammer rückblickend einen entscheidenden Wendepunkt in der Beziehung der beiden: Im Beisein der Mutter verbrühte sich der gemeinsame Sohn den Fuß. An diesem Tag äußerte ihr späterer Ex-Partner unverhohlen die Drohung, sie umbringen zu wollen. Er unterstellte ihr im Anschluss sogar Absicht und zeigte die Frau an. Unter diesem Eindruck entschied sich die Frau, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und sich von der Perspektive einer gemeinsamen Zukunft zu verabschieden, wie der Richter ausführte.
Der Streit um das Sorgerecht wurde den Angaben zufolge schlimmer und die Schärfe zwischen den beiden nahm in der Folge immer weiter zu. Es häuften sich Drohungen gegen die Frau, die der Ex-Partner in Anwesenheit verschiedener Bekannter aussprach. Die Frau „muss weg“, sagte er nach Angaben des Richters wohl mehrfach.
Richter: Er hasste seine Ex
„Er hasste seine ehemalige Partnerin“, sagte der Richter. Er habe ihr sämtliche Qualitäten einer Mutter abgesprochen. Zudem habe sich der ehemalige Lebensgefährte in seiner zukünftigen Familienplanung gestört gefühlt und das Kind allein großziehen wollen. Er habe ein „tiefes Rachegefühl“ gegen seine Ex-Partnerin entwickelt, nachdem sie in seinen Augen dem Jungen durch die Verbrühung beabsichtigt Leid zugefügt habe.
Mit dem Entschluss, die Frau zu töten, sei er schließlich zu seinem ehemaligen Schulfreund gegangen, den er für nicht sonderlich intelligent gehalten habe, erklärte der Richter. „Er wollte sich die Hände nicht schmutzig machen.“ Der Plan sei gewesen, den Mord wie einen außer Kontrolle geratenen Streit nach einem Autounfall aussehen zu lassen.
Warum der Unterschied im Strafmaß?
Das Gericht begründete den Unterschied im Strafmaß darin, dass der Ex-Partner der geistige Urheber der Tat gewesen sei. Er sei letztlich derjenige, der im Sorgerechtsstreit vom Tod der Frau profitiert habe. „Es gab eine Vielzahl von unmissverständlichen Drohungen“, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Sein ehemaliger Schulfreund sei lediglich die ausführende Hand gewesen, der die Tat aus falsch verstandener Freundschaft begangen habe. Die Einlassungen der beiden seien an den entscheidenden Stellen nicht glaubhaft gewesen.