Die Wahl eines neuen Präsidenten des Thüringer Landtages wird spannend. Es verdichten sich die Hinweise, dass dann auch das Landesverfassungsgericht angerufen werden könnte. Dort ist man vorbereitet.
Das Thüringer Verfassungsgericht bereitet sich darauf vor, bei der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten im Bedarfsfall eine möglichst schnelle Entscheidung treffen zu können. Sollte das Gericht am Wahltag angerufen werden, könnten dessen Mitglieder bis zum Abend, vielleicht auch bis zum Folgetag eine Entscheidung über einen möglichen Eilantrag treffen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Wie schnell eine Entscheidung gefällt werden könne, hänge aber von vielen Umständen ab, die sich nicht vorhersagen ließen. „Aber wir sind vorbereitet“, sagte der Sprecher.
Der neue Thüringer Landtag wird am 26. September zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Dann muss zunächst die Wahl des Landtagspräsidenten erfolgen. Sie wird mit Spannung erwartet. Die AfD beansprucht als größte Fraktion das Amt für sich und hat zumindest das Vorschlagsrecht. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien haben allerdings ausgeschlossen, einen AfD-Mann oder eine AfD-Frau in den höchsten Posten im Parlament zu wählen. Weil das Wahlprozedere juristisch heikel ist, gilt es inzwischen als wahrscheinlich, dass entweder die AfD oder eine der anderen Landtagsfraktionen nach zwei Wahlgängen das Verfassungsgericht in einem Eilverfahren anrufen werden.
Beratung wohl in Weimar
Sollte eine Entscheidung des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Wahl des Landtagspräsidenten erforderlich werden, würden sich die Richter nach Angaben des Sprechers aller Voraussicht nach in den Räumlichkeiten des Gerichts beraten – und nicht beispielsweise in einem Raum im Thüringer Landtag. Er gehe davon aus, dass eine solche Sitzung „physisch in Weimar“ stattfinden werde, sagte er. Das Verfassungsgericht hat dort seinen Sitz.
Wie lange das Verfassungsgericht in einem solchen Fall brauchen würde, um eine erste Entscheidung zu treffen, hängt nach Angaben des Gerichtssprechers unter anderem davon ab, wie umfangreich die Schriftsätze sein werden, mit denen das Gericht angerufen werden wird – und was mit diesen Schriftsätzen genau erreicht werden soll. Zudem hänge die Zeit bis zur Entscheidung auch davon ab, wann die Schriftsätze beim Verfassungsgericht eingingen. Es sei leicht ersichtlich, dass eine Entscheidung am Tag der Konstituierung eigentlich nur dann noch erfolgen könne, wenn die entsprechenden Unterlagen nicht erst am Abend beim Verfassungsgerichtshof eingingen, sagte der Sprecher.