Hessen will vor allem jungen Familien helfen, den Traum von den ersten eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Es geht um eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Wie viel Geld gibt es?
Die ersten Auszahlungen des neuen Förderprogramms Hessengeld für Erstkäufer von Immobilien können vom 15. November an fließen. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Alexander Lorz (CDU) schalteten in Wiesbaden das digitale Antragsformular für die Subvention frei. „Das Hessengeld ist da“, betonte Rhein.
Nach seinen Worten rückt damit „der Traum vom Eigenheim für viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem für Familien, ein Stück näher“. Der Regierungschef ergänzte: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das auch angesichts steigender Baukosten, höherer Zinsen und der Belastungen durch die Grunderwerbsteuer erfüllbar bleiben muss.“ Das Hessengeld trage dazu bei, „den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und die Mitte der Gesellschaft zu stärken“. Der Kauf von vier eigenen Wänden sei „auch ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge“.
Neuer Ausgleich für Grunderwerbssteuer
Die neue Förderung ist eines der zentralen Projekte des Sofortprogramms der seit Januar amtierenden schwarz-roten Landesregierung. Das Hessengeld soll bei der Grunderwerbsteuer entlasten, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. In Hessen sind das aktuell sechs Prozent der Kaufsumme für ein Grundstück oder eine bereits fertige Immobilie. Bei einer Kaufsumme von beispielsweise 300.000 Euro wären das 18.000 Euro.
Wird ein Antrag für das Hessengeld bewilligt, werden bis zu 10.000 Euro pro Käufer der ersten Immobilie – also maximal 20.000 Euro für ein Paar – sowie bis zu 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren ausbezahlt, das in die Immobilie einzieht. Maximal wird aber eine Förderung in Höhe der tatsächlich angefallenen Grunderwerbsteuer gewährt, sie wird in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt.
Bis zu 20.000 Anträge im Jahr erwartet
Lorz sagte mit Blick auf statistische Daten zum Verkauf von Immobilien in Hessen: „Wir erwarten bis zu 20.000 Anträge im Jahr.“ Im Landeshaushalt sei dafür gegenwärtig finanziell vorgesorgt. Würden in den kommenden Jahren weitaus mehr Anträge für das Hessengeld bewilligt als heute angenommen, würde die Landesregierung „andere Dinge notfalls zurückstellen“.
Wer laut Finanzminister Lorz Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, könne jetzt zunächst den Fördercheck durchlaufen. Dafür seien nur wenige Angaben nötig. Bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung komme wenige Tage später eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. „Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich“, erläuterte Lorz. Übermäßige Eile sei unnötig, ein Windhundprinzip gebe es nicht.
Kein Profit für Spekulanten
Die Anträge laufen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Nötig sind laut Finanzministerium die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbssteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite hessengeld.de.
Ministerpräsident Rhein erklärte mit Blick auf die Forderung des Verbandes Haus & Grund Hessen nach einer Senkung der Grunderwerbssteuer, davon würden auch Immobilienfonds oder Spekulanten profitieren. Das sei nicht das Ziel der Förderung.
Parallel setzt sich Hessen laut Finanzminister Lorz weiterhin beim Bund dafür ein, bundesgesetzlich den Ländern eigenständig Freibeträge für bestimmte Zielgruppen wie junge Familien zu ermöglichen.
Grüne: Zinsbremse wäre besser
Die Grünen-Opposition im Landtag erinnerte an ihren Vorschlag einer Zinsbremse, die die Zinsen für Immobilienkredite bis zu einem bestimmten Einkommen deckeln würde. Dies wäre wirksamer, gerechter und günstiger. Beim Hessengeld dagegen müssten Käufer die volle Grunderwerbsteuer auf einen Schlag zahlen. „Danach erhalten sie Häppchen davon über zehn Jahre zurück.“ Das sei ein „fauler Kredit“.
Das Hessengeld wird nach Ansicht der Grünen „bloß Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Immobilienkäufen“ produzieren. Über die fünfjährige Legislaturperiode könnte sich so eine jahrzehntelange Hypothek von insgesamt zwei Milliarden Euro für die Steuerzahler auftürmen.