Im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und Dutzenden deutschen Hotels verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag um 09.30 Uhr sein Urteil. Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking Hotels bis Februar 2016 auferlegte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking. (Az. C-264/23)
Vor einem niederländischen Gericht will Booking feststellen lassen, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstießen. Zahlreiche deutsche Hotels und Hotelgruppen verlangten dagegen Schadenersatz. Das niederländische Gericht legte dem EuGH Fragen vor. Es will unter anderem wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein können, um Trittbrettfahren zu verhindern – also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen.