Das Innenressort sieht in den Predigten eines Islamisten eine Gefahr und verlangt seien Ausreise. Doch er wehrt sich erfolgreich vor Gericht und bleibt zunächst in Bremen. Nun wird erneut verhandelt.
Die Klage eines islamischen Predigers gegen seine Ausweisung wird am Mittwoch (10 Uhr) vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht verhandelt. Die Bremer Innenbehörde hatte 2021 seine Ausweisung angeordnet, weil er als Imam des Islamischen Kulturzentrums Bremen verfassungsfeindliche Ansichten verbreitet haben soll. Dem Verfassungsschutz zufolge soll sich der Tunesier auch werbend über terroristische Vereinigungen geäußert haben. Das Innenressort kam damals zu dem Schluss, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
Der Imam ging gerichtlich gegen die Ausweisung vor. Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide des Innensenators 2022 auf, nun wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Der Gerichtssprecherin zufolge wendet sich der Mann gegen seine Ausweisung, die Anordnung eines 20-jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots und die Androhung der Abschiebung in die Tunesische Republik.