Ausschüsse im Bundestag dürfen ihre Vorsitzenden wählen und auch gegen AfD-Kandidaten stimmen. Der AfD-Fraktion stehen nicht automatisch Vorsitze zu, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Das verletze ihre Rechte nicht. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)
Das Gericht entschied außerdem, dass der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt werden durfte. Nach diesem Vorgang Ende 2019, der bis dahin in der Geschichte des Bundestags einmalig war, hatte sich die AfD-Fraktion an das Verfassungsgericht gewandt.
Außerdem war sie vor Gericht gezogen, weil ihre Kandidaten für die Vorsitze von drei Bundestagsausschüssen nach der Bundestagswahl 2021 durchgefallen waren. In Karlsruhe hatte sie aber nun keinen Erfolg.