Hessens Verfassungsschutzgesetz verstößt selbst in Teilen gegen die Verfassung. Die Befugnisse bei Handyortung und verdeckten Ermittlungen sind laut Bundesverfassungsgericht zu weitreichend.
Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist teils verfassungswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor (1 BvR 2133/22). Dabei geht es unter anderem um Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten.
Mehrere im Gesetz geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz sind laut dem höchsten deutschen Gericht mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht „in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen“.
2023 war das Verfassungsschutzgesetz bereits geändert worden in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Doch diese Nachbesserungen in Hessen reichten Karlsruhe nicht aus. Fünf Beschwerdeführer hatten sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.