Gesellschaft: Soziale Themen Dauerbrenner beim Bürgerbeauftragten

Christian Frenzel ist seit gut einem halben Jahr im Amt des Bürgerbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns. Mit welchen Themen kommen Menschen zu ihm?

Rente, Pflege, Gesundheit, Mieten – es sind weiterhin vor allem solche Themen, weshalb Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Rat und Hilfe beim Bürgerbeauftragten des Landes, Christian Frenzel, suchen. „Gut die Hälfte der Fälle, die mir in den Sprechstunden vorgetragen werden, oder die uns schriftlich und telefonisch erreichen, kommen aus dem sozialen Bereich“, sagt Frenzel. 

Seit seinem Amtsantritt Anfang März ist der frühere Richter mit seinem Team Anlaufstelle für Menschen, die mit Behördenentscheidungen hadern, sich Sorgen um ihre Zukunft machen oder Hilfe benötigen. 

Sorge um Kostensteigerung in der Pflege 

„Die Pflege von Angehörigen oder die eigene Betreuung im Alter stellt für viele Menschen ein Problem dar. Die Kostensteigerung etwa für Heimplätze, für die es eine Reihe von Gründen gibt, besorgt viele. Die Pflegeversicherung reicht nicht aus und die meist überschaubaren Rücklagen sind schnell aufgebraucht. Da spüre ich oft Ernüchterung und Enttäuschung, denn zum Fall für die Sozialhilfe möchte ja auch niemand werden“, berichtet Frenzel aus seinen Gesprächen. Doch sei die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung. 

Gesetzliche Änderungen halte er aber für dringend geboten. „Der Gesetzgeber ist in der Pflicht. Der Handlungsbedarf ist riesengroß“, sagt er. Um nicht von den Problemen überrollt zu werden, rät Frenzel betroffenen Familien frühzeitig regionale Pflegestützpunkte aufzusuchen und sich beraten zu lassen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten gute Arbeit, werden oft aber erst recht spät in Anspruch genommen.“ 

Enttäuschte Hoffnung bei Rente-Härtefallfonds 

Auch Fragen zur Rente würden immer wieder an ihn herangetragen. Zuletzt sei es häufiger um den Härtefallfonds gegangen, der eingerichtet wurde, um etwa in der DDR geschiedenen Frauen oder Verfolgten des SED-Staates zu helfen. Bund und Land gewähren in MV dabei Einmalzahlungen von jeweils 2.500 Euro. Doch werden jüngsten Angaben zufolge die meisten Anträge abgelehnt. 

„Da wurden Hoffnungen enttäuscht. Es geht um wirkliche Härtefälle. Das wurde schlecht kommuniziert. Wer mit seiner Rente auch nur leicht über dem Limit liegt, fällt durch das Raster. Das einzusehen, fällt mitunter schwer“, sagt Frenzel. „Wir können nicht alle Wünsche erfüllen, aber erklären, was geht und was warum nicht. Das kann oft schon eine Hilfe sein“, erklärt der Bürgerbeauftragte. 

Schnelle Hilfen ermöglicht 

Doch blickt Frenzel auch auf erste Erfolge seiner noch jungen Tätigkeit. „Wir konnten sicherstellen, dass zwei Heimbewohner in Vollbetreuung, die nicht in die Wählerverzeichnisse eingetragen worden waren, Anfang Juni doch noch ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen konnte“, berichtet er. Und durch Vermittlung seiner Dienststelle habe auch ein Streit zwischen Mutter und Vater eines Neugeborenen beigelegt werden können, sodass das Kind nun – wie ursprünglich verabredet – beim Vater aufwachsen könne. „Ein Happy End, das zustande kam, weil alle Beteiligten dann doch kooperativ und konstruktiv um eine gute Lösung für das Kind gerungen haben“, betont Frenzel.

Sprechtage auch in kleineren Orten 

Er kündigte an, wie sein Vorgänger Matthias Crone weiterhin auch Bürgersprechstunden vor Ort anzubieten. „Meinen ersten Sprechtag hatte ich schon im März in Demmin im Osten des Landes. Solche Treffen helfen, die Arbeit des Bürgerbeauftragten noch bekannter zu machen. Deshalb werde ich Sprechtage verstärkt auch an Orten abhalten, die noch nicht so oft besucht wurden.“ Als Beispiele nennt er Boizenburg im Westen und Sternberg in der Mitte des Landes.

Im Vorjahr waren rund 800 Petitionen beim Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. Knapp 700 davon betrafen die Bereiche Soziales und Gesundheit, gut 240 kommunale Angelegenheiten, 180 Ordnungsrecht und Justiz, mehr als 170 Wirtschaft und Verkehr. Mecklenburg-Vorpommern ist eines von sechs Bundesländern, in denen sich neben dem Petitionsausschuss des jeweiligen Landtags auch ein vom Parlament gewählter Bürgerbeauftragter der Sorgen und Nöte von Menschen annimmt und versucht, deren Probleme zu lösen.