Bislang sind in Schleswig-Holstein die Kreise für Abschiebungen zuständig. Der Landkreistag will die Aufgabe nun an das Land abtreten.
Der schleswig-holsteinische Landkreistag will die Zuständigkeit für Abschiebungen von den Kreisen auf das Land übertragen. „Wir müssen ehrlich eingestehen, dass die Ausländerbehörden der Kreise auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werden, die Abschiebungszahlen signifikant zu erhöhen“, erklärten die Landrätin und die Landräte im Anschluss an ihre gemeinsame Sitzung in Kiel. Die Ausländerbehörden könnten das schlicht nicht leisten. In Schleswig-Holstein gibt es elf Kreise und vier kreisfreie Städte.
Ausländerbehörden in den Kreisen überlastet
Die Ausländerbehörden müssten sich auf immer neue Rechtsänderungen wie zuletzt im Staatsangehörigkeitsrecht einstellen. „Sie sollen die Digitalisierung umsetzen, Einbürgerungsquoten erhöhen und Integrationsarbeit leisten.“ Zudem sollten sie über Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr beraten und stünden unter enormen Druck, Abschiebungen zu vollziehen. „Es darf uns nicht wundern, dass wir trotz regelmäßiger Stellenausschreibungen kaum qualifiziertes Personal finden.“
Der Vorsitzende des Landkreistages und Landrat des Kreises Stormarn, Henning Görtz (CDU), betonte, das Land müsse bei Abschiebungen mehr Verantwortung übernehmen. „Nur das Land verfügt über die Möglichkeit, eine durchsetzungsfähige Einheit aufzubauen, die über die erforderliche Expertise verfügt, um die rechtlich wie tatsächlich schwierigen Abschiebungen auch erfolgreich umzusetzen.“
Heesch: Das Land hätte viel mehr Möglichkeiten
Seine Kollegin Elfi Heesch (parteilos) aus dem Kreis Pinneberg sagte, das Land habe ganz andere Möglichkeiten. „Das beginnt bei der Fachkräftegewinnung, den Zugriff auf die Landespolizei, die Hoheit über die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Verteilungspraxis oder die Möglichkeit, auf rechtliche Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen.“
Aus kommunaler Sicht sei zudem wichtig, dass Personen ohne Bleibeperspektive erst gar nicht auf die Kreise verteilt und Rückführungen dieser Personen zentral umgesetzt würden, sagte der Landrat des Kreises Dithmarschen, Thorben Schütt (CDU). Sein Kollege Timo Gaarz (CDU) aus dem Kreis Ostholstein wies darauf hin: „Wir erleben immer wieder, dass Personen, für die nach der Dublin-III-Regelung ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, kurz vor Ablauf der 6-Monats-Frist auf die Kreise verteilt werden, ohne dass für sie ein Antrag auf Überstellung gestellt wurde.“