Wohnungen sind laut Mieterbund nicht mehr nur in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sowie in Ostseebädern knapp. Inzwischen seien auch Städte wie Neubrandenburg oder Wismar betroffen.
Der Wohnraummangel greift laut Mieterbund immer mehr um sich und erreicht weitere Städte. Extrem niedrige Leerstandsquoten von unter vier Prozent gebe es nicht mehr nur in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sowie in den Ostseebädern, sondern inzwischen in allen größeren Städten des Landes, sagte der Geschäftsführer des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Mieterbundes, Kai-Uwe Glause, anlässlich des Landesverbandstages am Samstag in Rostock.
Das Problem verschärfe sich weiter, da der Zuzug in die Städte ab 45.000 Einwohner anhalte und zu wenige neue Wohnungen gebaut würden. Inzwischen seien auch Städte wie Neubrandenburg und Wismar betroffen. Treffen viele Wohnungssuchende auf ein geringes Angebot, steigen in aller Regel die Kaltmieten. In Rostock und Greifswald soll bereits die Mietpreisbremse die Wohnkosten dämpfen.
Auch Güstrow bald betroffen?
„Wenn die Entwicklung so weitergeht, bekommen wir bald auch in Güstrow einen Wohnraummangel“, sagte Glause. Wohnungssuchende zögen aus Rostock ins Umland bis nach Güstrow. „Wir können die Uhr danach stellen, dass wir auch dort drei Prozent Leerstand kriegen, wenn keine neuen Wohnungen entstehen“, sagte Glause. Ein Wohnungsmarkt gilt nach seinen Worten als gesund, wenn fünf bis sieben Prozent der Wohnungen leer stehen.
Regierung verweist auf Wohnungsbauförderung
Der für die Wohnungsbauförderung zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verweist auf diverse Programme. Seit 2017 sei der Neubau von 1.926 Sozialwohnungen im Land mit 152,4 Millionen Euro gefördert worden. Weitere 158,8 Millionen Euro Fördermittel gab es demnach für Modernisierungen.
Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) kritisierte anlässlich des Verbandstags eine Gesetzeslücke, wenn einem Mietschuldner ordentlich die Wohnung gekündigt wird. Während eine fristlose Kündigung unwirksam werde, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten seine Schulden begleicht, sei das bei einer ordentlichen Kündigung nicht der Fall, erklärte Bernhardt.
Gesetzeslücke bei Wohnungskündigung
Es gebe Vermieter, die zur fristlosen Kündigung gleich auch noch eine ordentliche Kündigung aussprechen, um die Schonfristregelung zu umgehen. „Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, forderte Bernhardt anlässlich des Landesverbandstages.