Mordprozess: Frau auf A9 erschossen – Verteidigung beantragt Freisprüche

Zwei Männer sollen gemeinsam den Mord an einer 40 Jahre alten Lehrerin geplant und durchgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft hält die Beweislast für erdrückend. Ganz im Gegenteil zur Verteidigung.

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer Lehrerin am Landgericht Potsdam haben die Verteidiger der beiden Angeklagten Freisprüche beantragt. Die vorgelegten Beweise und Zeugenaussagen reichten aus ihrer Sicht nicht für eine Verurteilung der beiden Angeklagten aus, erklärten sie in ihren Schlussvorträgen. Zum Schluss des Verhandlungstages ergriffen auch die Angeklagten ihr letztes Wort und bestritten die Tat.

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 bei Brück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt sind nun ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad. Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen der Frau und ihrem angeklagten Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und erschossen worden sein.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Tagen in ihrem Plädoyer lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten verlangt. Die Staatsanwältin forderte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die beiden deutschen Staatsbürger hätten bei ihrer Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe.

In dem Indizienprozess wurden an mehr als 35 Prozesstagen über 180 Zeugen vernommen. Bis heute wurde keine Tatwaffe gefunden, keiner der Angeklagten legte ein Geständnis ab. Stattdessen beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig.