Hat die Stadt Frankfurt der AWO jahrelang zu viel bezahlt? Darum geht es in einem Zivilverfahren, das sich schon einige Jahre hinzieht. Auch das Strafverfahren wegen Betrugs kommt nicht voran.
Die Stadt Frankfurt und der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) streiten weiter über die Kosten für Flüchtlingsunterkünfte. Eine gütliche Einigung kam am Freitag vor dem Landgericht nicht zustande. Am 25. Oktober soll weiter verhandelt werden. Am 22. November will der Richter die Entscheidung in dem Zivilverfahren verkünden, das bereits seit 2021 läuft.
Der Streitwert wurde bei der Verhandlung mit 2,6 Millionen Euro beziffert. Die Stadt Frankfurt will vom AWO-Kreisverband Geld zurück. Die Stadt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 weit überhöhte Kosten für zwei Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Awo betrieben wurden. Unter anderem sei Personal in Rechnung gestellt worden, das dort gar nicht gearbeitet habe.
Die AWO habe die Stadt „systematisch an der Nase herumgeführt“, sagte der Anwalt der Klägerseite, sie habe die Flüchtlingskrise genutzt, „um sich zu bereichern“. Der Anwalt der Beklagten sagte, die AWO habe der Stadt „in der Not die Hand gereicht“. Mit den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die damalige Leitung der AWO habe das nichts zu tun.
Strafrechtliche Aufarbeitung steht noch aus
Die Staatsanwaltschaft hatte schon 2022 Anklage wegen Betrugs erhoben, aber das Landgericht schickte die Akten 2023 zurück und forderte Nachermittlungen. Inzwischen wurde die Anklage neu gefasst und liegt erneut dem Landgericht vor. Das Landgericht hat jedoch noch nicht über die Zulassung entschieden, wie der Sprecher des Landgerichts der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Der Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen bei der Frankfurter AWO kam 2019 ins Rollen. Im Zentrum steht das Ehepaar, das die Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden führte. Zwischenzeitlich wurde gegen rund 120 Personen ermittelt. Die meisten Verfahren sind inzwischen abgeschlossen.