Das Innenministerium in Brandenburg geht gegen einen islamischen Verein im Osten des Bundeslandes vor. Der Innenminister hatte schon zuvor mit Konsequenzen gedroht. Wie begründet er den Schritt?
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat den Verein Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam verboten. Der Verein richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Er sei dem Spektrum der Muslimbruderschaft und der Terrororganisation Hamas zuzuordnen. Zunächst hatte die „Bild“ berichtet.
Es werde nun „das Verbot durch Kräfte der Polizei vollzogen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. So würden etwa Vereinsräume in Fürstenwalde und Privatwohnungen in Brandenburg und Berlin durchsucht.
„Wir können Vereine nicht dulden, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten“, sagte Stübgen laut der Mitteilung. Die „Glutnester der Steinzeitkultur Islamismus“ müssten bereits im Keim erstickt werden, um einen Flächenbrand zu verhindern.
Der Minister schob nach, dass insbesondere „die Indoktrinierung junger Menschen mit extremistischem Gedankengut in organisierter Art und Weise“ Risiken berge. Sie würden nicht im leeren Raum zu Extremisten, dahinter stünden „perfide Radikalisierungsstrategien von extremistischen Organisationen und Bestrebungen“. „Dieses Übel muss man an der Wurzel packen“, so Stübgen. Der Minister hatte bereits vor Monaten angekündigt, gegen den Verein vorgehen zu wollen. Im Winter vergangenen Jahres hatte Stübgen ein schnelles Verbot der Hamas in Deutschland gefordert. Erst dann könne man gegen den Verein vorgehen, sagte er damals.
Der Verein wurde nach Angaben des Innenministeriums 2018 in Fürstenwalde gegründet und betreibt vor Ort die al-Salam-Moschee. Das Islamisches Zentrum Fürstenwalde bietet Freitagspredigten und ein breitgefächertes Angebot für Muslime aus der Region an. Im Juli 2023 wurde der Verein durch den Brandenburger Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Damals sagte Stübgen: „Der Verein agiert gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, verbreitet antisemitische Narrative und negiert das Existenzrecht Israels. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“
Nach Einschätzungen des Verfassungsschutzes äußert sich die extremistische Agenda des Vereins in Veranstaltungen, auch in ihren öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten. Social Media-Postings stellen deutliche Bezüge zu islamisch-extremistischen Organisationen her. So verbreitete der Verein auf seinen Social Media-Kanälen Inhalte von Organisationen, die der islamistischen Muslimbruderschaft nahestehen. Außerdem werden nach Angaben der Verfassungsschützer antisemitische Inhalte verbreitet, die das Existenzrecht Israels infrage stellen.